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Energiemanagement und Consulting

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News
  1. Die Energiepolitik der Bundesregierung
    • Ausschöpfung der Effizienzpotentiale in privaten Haushalten und im öffentlichen Bereich
    • Ausschöpfung der Effizienzpotentiale in der Industrie
    • Effizienzfonds
    • Kommentar
  2. EEG-Umlage 2011 zu hoch, Abzocke der Energieversorger
  3. Novellierung von Energie- und Stromsteuergesetz 2013 - Referentenentwurf

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News

Die Energiepolitik der Bundesregierung

„Energiekonzept der Bundesregierung 2010 - Neun Punkte für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“
vom 07.09.2010

Dieses Konzept befindet sich derzeit in der Überarbeitung (Fukushima lässt grüßen) - mal sehen was dabei heraus kommt!

==> Update durch die Bundesregierung im Juni 2011

Was entfällt, was kommt dazu, wo ändert sich was?

Auszug In Stichpunkten zum Thema effiziente Energieverwendung

1. Ausschöpfung der Effizienzpotentiale in privaten Haushalten und im öffentlichen Bereich
2. Ausschöpfung der Effizienzpotentiale in der Industrie
3. Effizienzfonds

B. Schlüsselfrage Energieeffizienz


1. Ausschöpfung der Effizienzpotentiale in privaten Haushalten und im öffentlichen Bereich

Maßnahmen:


... Mit einem „weiter so“ im bisherigen Instrumentenmix kommen wir nicht voran. Um die technisch-wirtschaftlichen Möglichkeiten der energetischen Sanierung des Gebäudebestands zu nutzen, ist ein neuer strategischer Ansatz notwendig. In Zukunft kommt es darauf an, dass im Interesse der Eigentümer der geforderte Sanierungsbedarf langfristig definiert wird, damit er diesen bei seinen Plänen für Investitionen berücksichtigen kann. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung eine Konzeption für einen langfristigen Sanierungsfahrplan entwickeln.

Kernelemente einer solchen „Modernisierungsoffensive für Gebäude“ sind:

  • Mit der Novelle der EnEV 2012 sooll der Standard „Nullemission“ bis 2050 für alle Gebäude auf der Basis von Kennwerten für den Primärenergieverbrauch eingeführt werden. Der Sanierungsfahrplan beginnt 2020 und führt bis 2050 stufenweise auf das Zielniveau. =>Forderung bleibt bestehen.
  • Der Standard für 2020 wird vergleichsweise moderat gewählt, so dass zunächst nur die energetisch schlechtesten Gebäude betroffen sind, die in der Regel auch bauphysikalisch saniert werden müssen. Bei der Sanierung haben die Eigentümer die Wahl zwischen Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Verbesserung der Anlagentechnik oder dem Einsatz erneuerbarer Energien. Sie können auch selbst entscheiden, in welcher zeitlichen Reihenfolge Einzelmaßnahmen durchgeführt werden oder ob einmalig vollständig saniert wird.
  • Sofern der Eigentümer die Zielwerte vorzeitig erfüllt oder übererfüllt, erhält er dafür eine staatliche Förderung. In diesem Sinne werden beispielsweise das bewährte CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm deutlich besser ausgestattet (Aufstockung auf 1,5 Mrd €) und steuerliche Anreize (10% p.a.) für die Förderung der Sanierung neu eingeführt.
  • Entsprechend dem Über- und Unterschreiten der auf der Zeitschiene festgelegten Effizienzstandards wird ein steuerlicher Bonus oder Malus für die Gebäude eingeführt. =>Forderung bleibt bestehen.

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2. Ausschöpfung der Effizienzpotentiale in der Industrie

Maßnahmen:

  • ... Die Bundesregierung wird ab 2013 Steuervergünstigungen im Rahmen der Energie- und Stromsteuer nur noch gewähren, wenn die Betriebe durch die Einführung von Energiemanagementsystemen einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Die EU-Kommission hat die Steuervergünstigungen der deutschen Wirtschaft im Rahmen der Öko-Steuer bis zum 31.12.2012 genehmigt. Die entsprechende Richtlinie fordert, dass die Betriebe für die Steuervergünstigung eine entsprechende Gegenleistung erbringen. Diese soll in Zukunft an die Durchführung von Energiemanagementsystemen entsprechend den internationalen Normen (EN 16001, ISO 50001) geknüpft werden.
  • es geht um ein kostengünstiges Konzept, das insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordert und dennoch systematisch die Verbesserungschancen offen legt.
  • ... Dazu werden die erfolgreichen Programme zur Förderung der qualifizierten und unabhängigen Energieberatung .... sowie die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen bedarfsorientiert ausgebaut und weiterentwickelt.
  • Auch die Förderung zinsgünstiger Kredite und Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen bei KMU soll weiter zielorientiert verbessert werden.

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 3.Effizienzfonds

...wird die Bundesregierung beim BMWi einen Energieeffizienzfonds (500 Mio. € jährlich) auflegen, aus dem in Abstimmung mit dem BMU insbesondere folgende Maßnahmen finanziert werden:

a) Verbraucher

b) Mittelstand und Industrie

  • Unterstützung der Markteinführung hoch effizienter Querschnittstechnologien (z.B. Motoren, Pumpen, Kälteanlagen),
  • an betriebliche Erfordernisse angepasste Energiemanagementsysteme, insbesondere für KMU,
  • Optimierung energieintensiver Prozesse im produzierenden Gewerbe,
  • Verbreiterung und Verstärkung der Exportinitiative der Bundesregierung im Bereich Energieeffizienz,
  • Schaffung von Netzwerken innerhalb von Industrie und Wirtschaft gemeinsam mit den Einrichtungen der Wirtschaft,
  • Verstärkung der Förderung für besonders innovative Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz. Ansatzpunkte sind Impulsprogramme zur Markteinführung, F&E-Projekte oder die Förderung von Kleinserien zur Demonstration neuer Technologien.

c) Kommunen

  • Unterstützung und Entwicklung kommunaler Effizienzmaßnahmen z.B. mit dem Ziel des Einsatzes von Querschnittstechnologien, wie Straßenbeleuchtung, Energieeinsatz in Krankenhäusern und Wasserwerken,
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Modellprojekten,
  • Förderung von Information und Bildung in alle relevanten Bereichen der Kommunen.

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Kommentar 10/2010:

man wird sehen, was die Politik davon wie realisieren wird.

Kommentar 08/2011

An dem oben im Auszug wiedergegebenen Konzept hat sich mit dem Update vom Juni 2011 nicht viel geändert. Als Punkte hinzugekommen sind im wesentlichen:

  • Der Verzicht auf Atomstrom bis 2022
  • Der Ausbau der Elektrizitätsnetze
  • Die verstärkte Förderung von Elektroautos (Verdoppelung der F+E-Forschungsmittel auf 2 Mrd €)
  • verstärkte Förderung der Offshore-Windparks (über die EEG-Einspeisevergütung)
  • Das Ziel die EEG-Umlage bei 3,5ct/kWh zu begrenzen (diese Höhe haben wir ja in diesem Jahr schon erreicht! Ob das wohl funktioniert?). Um das zu erreichen soll die Einspeisevergütung für Strom aus Biomasseanlagen sinken.
  • Förderung der Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien im näheren Umkreis
  • Förderung von F+E in der Entwicklung von Speichertechnologien (200Mio € bis 2014)
  • Förderung intelligenter Stromnetze (smart Grid und smart Metering) => Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
  • klarere und transparentere Produktkennzeichnung bezüglich Energieeffizienz
Und hier der zugehörige Flyer der Bundesregierung zum Download pdf

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EEG-Umlage 2011 zu hoch, Abzocke der Energieversorger /10/

Heidelberg - Das Verbraucherportal Verivox hat ermittelt, dass der falsch prognostizierte Anstieg der EEG-Umlage für die privaten Haushalte in Deutschland eine Mehrbelastung von über 880 Millionen Euro darstellt.

Am 15. Oktober 2010 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage, mit welcher der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert wird, für das Jahr 2011 bekannt gegeben. Sie ist netto von 2,05 Cent auf 3,53 Cent pro Kilowattstunde gestiegen, was einer Strompreiserhöhung von 7,5 Prozent entspricht. Die Stromversorger haben diese erhöhte Abgabe an die Verbraucher weitergegeben. Seit dem Jahreswechsel haben 750 Grundversorger die Preise um durchschnittlich 7 Prozent erhöht und dabei meistens auf die gestiegene EEG-Umlage verwiesen.

Die Höhe der EEG-Umlage ergibt sich aus den Prognosen über die Kosten für den Ausbau regenerativer Erzeugungsanlagen jeweils für das Folgejahr. Nun hat sich herausgestellt, dass die EEG-Umlage 2011 zu hoch angesetzt wurde. Der Grund dafür ist, dass im Jahr 2010 weitaus weniger Solaranlagen neu installiert wurden als angenommen.

Daraus ergibt sich eine Prognose von 2,7 Cent je Kilowattstunde (kWh) für die EEG-Umlage in 2011, also deutlich weniger als die angesetzten 3,53 Cent. Allerdings haben die Verbraucher wegen abweichender Prognosen im Jahr 2010 umgekehrt 0,3 ct/kWh weniger EEG-Umlage gezahlt, als sie hätten zahlen müssen. 2010 haben sozusagen die Energieversorger den Verbrauchern Geld vorgestreckt. Die Abweichungen zwischen den Prognosen und den tatsächlichen Werten werden jeweils im Folgejahr ausgeglichen.

Unter Berücksichtigung dieser Nachzahlung aus 2010 lässt sich für 2011 ein Wert von 3 Cent für die EEG Umlage in 2011 prognostizieren.

„Ob es sich bei der Fehlprognose um Absicht oder einen Rechenfehler handelt, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. In beiden Fällen ist das Resultat eine unnötige Belastung privater Haushalte“, so Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox.

Das zuviel gezahlte Geld soll zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Energieversorgern mit der EEG-Umlage des Jahres 2012 verrechnet werden. Doch was kommt davon bei den Verbrauchern an?

Rechenfehler führt zu Millionenbelastung für Haushalte

Laut einer Information des Bundesumweltministeriums zur EEG-Vergütung hätte die EEG-Umlage nur auf 3 Cent pro Kilowattstunde ansteigen dürfen.

Geht man von 40 Millionen Haushaltskunden mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 3500 kWh aus, summieren sich die unnötig gezahlten 22 Euro auf mehr als 880 Millionen Euro.

 

Quelle:

/10/ http://www.verivox.de/presse/verbraucher-durch-zu-hohe-eeg-umlage-stark-belastet-71512.aspx

 

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Novellierung von Energie- und Stromsteuergesetz 2013 - Referentenentwurf 03-2012

Steuerbegünstigungen ... für Unternehmen des  Produzierenden  Gewerbes  in  Sonderfällen  (sog.  Spitzenausgleich).

  • Von EU-Kommission  beihilferechtlich  bis  zum  31. Dezember  2012 genehmigt
  • Ohne Nachfolgeregelung  entfällt Steuerbegünstigung ersatzlos

Für den Spitzenausgleich,

  • § 55 des Energiesteuergesetzes und in
  • § 10 des Stromsteuergesetzes

wird  ab  dem  1.  Januar  2013  eine  Nachfolgeregelung  eingeführt,  die  eine  Erhöhung  der  Energieeffizienz zur Voraussetzung hat

§ 55 Energiesteuergesetz wird wie folgt geändert:
„ Eine  Steuerentlastung  ....  wird  nur  dann  gewährt,  wenn  das  Unternehmen  für  das  Antragsjahr  .... nachweist, dass es ein  Energiemanagementsystem  betrieben  hat,  das  den  Anforderungen  der DIN  EN  16001, oder  der  DIN  EN  ISO  50001, entspricht,  oder  dass  es  nachweist,  dass  es eine nach EMAS registrierte Organisation ist, und technische  Maßnahmen  umgesetzt  hat,  die  Einsparungen  von  Energieerzeugnissen  in  Höhe  von  mindestens 0,9 .. 1,1% (Keramik 0,9% p.a.) abhängig von seinem Vorjahresverbrauch an Energieerzeugnissen ermöglichen.

§ 10 Stromsteuergesetz wird wie folgt geändert:
„ Eine  Steuerentlastung  ....  wird  nur  dann  gewährt,  wenn  das  Unternehmen  für  das  Antragsjahr  .... nachweist, dass es ein  Energiemanagementsystem  betrieben  hat,  das  den  Anforderungen  der DIN  EN  16001, oder  der  DIN  EN  ISO  50001, entspricht,  oder  dass  es  nachweist,  dass  es eine nach EMAS registrierte Organisation ist, und technische  Maßnahmen  umgesetzt  hat,  die  Einsparungen  von  Energieerzeugnissen  in  Höhe  von  mindestens 1,2 .. 2,0% (Keramik 1,7% p.a.) abhängig von seinem Vorjahresverbrauch an Energieerzeugnissen ermöglichen.

EMAS - Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung

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