Energiemanagement

Energiemanagement


Gutes Energiemanagement kostet Honorar,

kein Energiemanagement ein Vermögen.


Die Vorgehensweise bei der Einführung eines Energiemanagements in Immobilienwirtschaft und Industrie ist grundsätzlich identisch. Die Forderung nach Einführung eines EnMS betrifft derzeit das produzierende Gewerbe und kommt aus dem EEG.


EnMS DIN ISO 50001:2018

Das vorrangige Ziel eines EnMS nach ISO 50001 ist die fortlaufende Verbesserung der energiebezogenen Leistung eines Unternehmens. Der Standard beschreibt die Anforderungen an ein Unternehmen, um ein EnMS einzuführen, zu betreiben und fortlaufend zu optimieren. Von der Struktur ist es wie das Qualitäts- MMS nach ISO 9001 oder Umwelt- MMS nach ISO 14001 aufgebaut. So können Sie das EnMS nach ISO 50001 in Ihr bestehendes MMS integrieren. Dies spart u.a. Ressourcen und doppelten Aufwand z.B. bei der Dokumentation.

Vorteile

Neben der Einsparung der Energiekosten können auch Förderungen vom Gesetzgeber in Anspruch genommen werden - Spitzenausgleich nach SpaEfV, BesAR für stromintensive Unternehmen...

Steigerung der Wirtschaftlichkeit, Sicherung von Wettbewerbsvorteilen

Reduktion der CO²-Emissionen

Sensibilisierung der Mitarbeiter und Mitarbeitermotivation

Zertifikat schafft ein positives Image in der Öffentlichkeit

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Energieaudit DIN EN 16247-1

Die DIN 16247-1 beschreibt die Anforderungen an ein Energieaudit für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU), um seine Energieeffizienz zu verbessern.

Seit einigen Jahren sind die KMU des produzierenden Gewerbes jährlich verpflichtet, mindestens ein Energieaudit nach

DIN EN 16247-1 durchzuführen, wenn sie weiterhin von den staatlichen Vergünstigungen im Rahmen des Spitzenausgleichs profitieren möchten.

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EDL-G

Im März 20015 hat der Bundesrat das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) beschlossen und damit wird die europäische Richtlinie 2012/27/EU in deutsches Recht umgesetzt.. Es legt u.a. fest, welche Unternehmen Energieaudits durchführen müssen, wer ein solches Audit vornehmen darf und welche Informationen der erstellte Bericht enthalten muss.

Das EDL-G gilt für

  • Großunternehmen
  • Klein- und mittelständigen Unternehmen (KMU), die mit Großunternehmen eng verflochten oder von diesen abhängig sind
  • Filialunternehmen

Nicht zertifizierungspflichtig sind die meisten KMU, die jedoch auch finanzielle Vorteile durch die Einführung eines EnMS bzw. Durchführung eines Energieaudits erbringen können. (Energieeinsparungen = Kosteneinsparung)

Lassen Sie sich beraten.

SpaEfV

Für den mit Steuern belasteten Strom, Treibstoff sowie gas- und ölbasierten Heizstoff gibt es zahlreiche Steuerentlastungen. Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten in Sonderfällen gemäß § 10 StromStG eine Entlastung von der Stromsteuer und gemäß § 55 EnergieStG eine Entlastung von der Energiesteuer – den sog. Spitzenausgleich. Die steuerliche Rückerstattung des Spitzenausgleichs kann erst nachträglich und nur auf Antrag beim Hauptzollamt erfolgen. Seit 2013 müssen Unternehmen zusätzlich zu den bisherigen Antragsvoraus-setzungen ihren Beitrag zum effizienten Umgang mit ihren Energien nachweisen. Die Anforderungen daran werden in der „Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen“, kurz „Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)“ geregelt.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchführung Ihres Energieaudits.


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