EN 16247

DIN EN 16247


Beratung und Begleitung  bei der  Umsetzung, Einführung und Aufrechterhaltung Ihres Energiemanagementsystems EnMS

Allgemeines

Grundsätzlich stimmen die in der ISO 50001:2018  Energetische Bewertung (6.3) und Energetische Ausgangsbasis (6.5) beschriebenen Anforderungen mit den Anforderungen der DIN EN 16247-1 Analyse (4.6) überein.





Grundlagen

Die Grundlagen für die Ermittlung der Baseline sind z.B.:

  • Energiebezug nach Energieträgern von extern
  • Energiekosten lt. Energierechnung
  • Energieverbrauch in Maschinen und Anlagen
  • Bilanzgrenzen und Verteilstrukturen
  • Verfahrensschema
  • Nutzungsparameter
  • Flächenmaße (Immobilienwirtschaft)
  • Produktionsleistung (Industrie)
  • Messwerte

Für den Energiebezug sollte auf die Jahresabrechnungen der Energielieferanten zurückgegriffen werden. Es sind die Daten der letzten 3 Jahre zugrunde zu legen. Heizenergieverbräuche sind einer Witterungsbereinigung zu unterziehen.

In der Immobilienwirtschaft ist die Nutzung der Gebäude detailliert und flächenbezogen zu beschreiben.
In der Industrie sind die Randbedingungen der Produktion, die einen Einfluss auf Energieverbrauch oder Produktionsleistung haben, ebenfalls detailliert zu beschreiben. Das können z.B. sein:

  • längere Instandhaltungsintervalle
  • größere Investitionsvorhaben am Standort
  • Betriebsvereinbarungen hinsichtlich Drosselung der Produktionsleistung zwecks Vermeidung von Kurzarbeit.
  • Änderung des Produktmix und / oder der Produktqualität
  • u.a.



Feststellung der Bilanzgrenzen

Die Grenzen des Systems sind zu beschreiben, dazu gehören z.B.:

  • Die Energieträger die im EnMS behandelt werden (z.B. Fernwärme, Erdgas, HEL, Dieselkraftstoff, Flüssiggas, Elektroenergie, Steinkohle...). Es sind die Energieträger zu benennen, die für die Organisation bedeutend sind und im Energiecontrolling beobachtet werden.
  • Eine Beschreibung der örtlichen Grenzen auf der Grundlage von Lageplänen mit den zugehörigen Flächenmaßen und Messeinrichtungen.
  • Nach Extern oder an Mieter gelieferte Energiemengen, außerhalb des Einflussbereiches der Organisation.
  • Bereitstellung regenerativer Energie

Ermittlung der Verteilstrukturen

Die Bestimmung der Verteilstrukturen ist für die Festlegung der Baseline wesentlich, insbesondere dann, wenn als Baseline eine Kennziffer zur Anwendung kommt.

Oft stimmen die mit der vorhandenen Messtechnik gemessenen Energiemengen nicht mit den Bezugswerten (z.B. Flächenwerten) überein. Das trifft z.B. zu, wenn Flächen beheizt werden, die außerhalb der Bilanzgrenzen liegen oder es liegen z.B. Mietflächen innerhalb der Bilanzgrenzen für die das EnMS keine Anwendung findet.
Elektrische Verteilsysteme sind oft historisch gewachsen, sodass zu klären ist, ob der kWh-Zähler an einer Unterverteilung tatsächlich "nur" den Energieverbrauch der Einzelanlage (des bilanzierten Objektes) erfasst.

Analyse des Energieverbrauchs

Hier wird der Energiebezug vom EVU auf die Hauptverbraucher aufgeteilt. Im ersten Ansatz wird geprüft, welche internen Verbrauchsmessstellen vorhanden sind und wie diese vorhandenen Messstellen mit den Bilanzgrenzen übereinstimmen. Die Grundlage für diese Prüfung ist die Kenntnis der Verteilstrukturen.
Hier gilt es, die Bilanzgrenzen der Hauptverbraucher so darzustellen, dass Stromverbrauch und Wärmeverbrauch in Deckung gebracht werden können. Letztendlich soll dem Hauptverbraucher der entsprechende Energieverbrauch sauber zugeordnet werden können.
Oft gibt es keine internen stationären Messstellen. In diesen Fällen kann auf mobile Messtechnik und die Erfassung/ Abschätzung von Nutzungszeiten zurückgegriffen werden.


Ermittlung von Energieeinsparpotentialen

Eine Methode für die Feststellung von Einsparpotenzialen ist die energetische Inspektion. Hier gibt es für die Querschnittstechnologien Heizung und Klima/Lüftung diverse technische Regelwerke mit Vorgaben für die Prüfung von Anlagenkomponenten.

Oft sind verfahrens- oder haustechnische Prozesse historisch gewachsen und deshalb energetisch nicht optimal aufeinander abgestimmt. Im Folgenden einige Beispiele:

  • Eine Gebäudesanierung incl. Dämmung der äußeren Hülle hat stattgefunden, die Heizungsanlage wurde aber nicht verändert. Die Heizungsanlage ist überdimensioniert.
  • Die Heizungsanlage wurde erweitert, der hydraulische Abgleich stimmt nicht.
  • Ventilatoren in lüftungstechnischen Anlagen sind mit Riemenantrieb ausgerüstet, die Luftmenge wird gedrosselt.

Bestimmung des Investitionsaufwandes

Abhängig von der Größe der Investition besteht der Gesamtaufwand aus folgenden Komponenten:

  1. Konzeptionsleistung
  2. Planungsleistung
  3. Lieferung und Montage der Anlagentechnik
  4. Bau- und Montageüberwachung
  5. Inbetriebsetzung
  6. Probebetrieb
  7. Abnahme

In viele Schätzungen gehen nur die Positionen 2, 3 und 4 mit ein. Die anderen Positionen entziehen sich oft einer sachlichen Schätzung. Die Grundlagen für Schätzungen können neben eigenen Erfahrungen auch Preislisten der Anbieter sein oder den folgenden Quellen entnommen werden. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Abfrage eines Richtpreisangebotes bei einem Hersteller, hier ist aber die Erstellung einer Funktionsbeschreibung mit entsprechender technischer Spezifikation erforderlich.

Bestimmung der Wirt-schaftlichkeit der Maßnahme

Welche Methode zur Investitions-bewertung im Einzelfall zur Anwendung kommt, ist in den Organisationen sehr verschieden.

Für kurze Amortisationszeiten bis 3 Jahre sind statische Methoden wie

  • Kostenvergleichsrechnung
  • Gewinnvergleichsrechnung
  • Rentabilitätsvergleichsrechnung
  • Amortisationsvergleichsrechnung

sinnvoll, ab 4 Jahre Amortisationszeit kommen eher dynamische Methoden wie

  • Kapitalwertmethode
  • Interne Zinsfußmethode
  • Annuitätenmethode

zur Anwendung.




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Das Energieaudit wird in einem testierfähigen Bericht zusammengefasst.



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